In unserer Schule legen wir besonderen Wert auf …
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Verhalten im Schulgebäude |
* Schüler/innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die durch fahrlässige oder böswillige Handlungen entstehen. * Ein ordentlicher Umgang mit eigenen und fremden Schulmaterialien wird vorausgesetzt. Die Beschädigung oder Entwendung fremden * Mutwillig herbeigeführte Schäden oder Verschmutzungen sind zu beseitigen oder werden auf Kosten des Verursachers in Ordnung gebracht. * Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude * Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus nicht gestattet. * Ereignisse, die eine Gefahr für die Sicherheit der Schüler/innen darstellen, Dasselbe gilt für jegliche Form von diskriminierendem, verletzendem Verhalten * Im Schulgebäude sind angemessene Kleidung und Hausschuhe zu tragen. * Der Aufenthalt in den Garderoberäumen ist ausschließlich vor Unterrichtsbeginn, * Störender Lärm sowie das Laufen und Stoßen im Bereich der Gänge und des Stiegenhauses sind zu vermeiden. * Wir legen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lebensmitteln * Die Klassen können ab 7 35 bzw. 13 15 betreten werden. |
Verhalten in den Klassen |
* Das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern sowie das Hinauslehnen * Ohne Lehrerauftrag dürfen weder die Tafel noch elektronische Geräte in den Schulräumen benutzt werden. * Nach dem Unterricht sind die Räume in ordentlichem Zustand zu verlassen |
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Verhalten in den Pausen |
* Die 5-Minuten-Pause soll zur Vorbereitung auf die nächste Einheit oder zum * In der 15-Minuten-Pause ist es möglich - bei Erlaubnis durch Lehrer/Lehrerin -, * Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson in der Klasse * In der Mittagspause stehen den Schüler/innen der Vorplatz, die Aula, die * Während einzelner Freistunden ist der Aufenthalt im Speisesaal möglich. |
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Fernbleiben vom Unterricht |
* Bei Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. * Die Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin kann für einzelne Unterrichts- Das Fernbleiben vom Turnunterricht ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich. |
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„Electronic Devices“ |
* Mobiltelefone, Tablets u.ä. bleiben grundsätzlich vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes ausgeschaltet. (Ausnahme: Erlaubnis bzw. Aufforderung durch eine Lehrperson) |
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Wert- gegenstände |
* Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Wertgegenstände (auch Bargeld). * Auch Fahrräder, Roller u.ä. können vor dem Schulhaus nur auf eigene Gefahr |
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Grobe Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. |