In unserer Schule legen wir besonderen Wert auf …

  • gegenseitige Wertschätzung, Respekt und ein rücksichtsvolles
    Miteinander von Schüler/innen, Lehr- und Schulpersonal
  • Grüßen
  • einen freundlichen Umgangston     
  • gutes Benehmen
  • friedliche Konfliktlösung
  • Sauberhalten des Schulhauses
  • schonenden Umgang mit der Schuleinrichtung
   

Verhalten

im

Schulgebäude   

*            Schüler/innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die

             durch fahrlässige oder böswillige Handlungen entstehen.

   *             Ein ordentlicher Umgang mit eigenen und fremden Schulmaterialien wird vorausgesetzt. Die Beschädigung oder Entwendung fremden
     Eigentums hat in jedem Fall Konsequenzen.

    *          Mutwillig herbeigeführte Schäden oder Verschmutzungen sind zu beseitigen oder werden auf Kosten des Verursachers in Ordnung gebracht.

*           Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude
            nicht verlassen.

*           Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören,
            dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

            Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus nicht gestattet.

*           Ereignisse, die eine Gefahr für die Sicherheit der Schüler/innen darstellen,
            sind ehestmöglich zu melden.

            Dasselbe gilt für jegliche Form von diskriminierendem, verletzendem Verhalten
            (Mobbing etc.).

*           Im Schulgebäude sind angemessene Kleidung und Hausschuhe zu tragen.

*           Der Aufenthalt in den Garderoberäumen ist ausschließlich vor Unterrichtsbeginn,
            während der Mittagspause und nach Unterrichtsende gestattet.

*           Störender Lärm sowie das Laufen und Stoßen im Bereich der Gänge und des 

            Stiegenhauses sind zu vermeiden.

*           Wir legen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lebensmitteln
            (Jause, Schulobstaktion, Ausspeisung …). Der Umwelt zuliebe verzichten wir auf
            Getränkedosen. Koffeinhaltige Getränke (Cola …) und Energydrinks sind im
            Schulgebäude nicht erlaubt.

*           Die Klassen können ab 7 35 bzw. 13 15 betreten werden.

 

Verhalten

in den

Klassen

*           Das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern sowie das Hinauslehnen
            bzw. Hinausklettern, aber auch das Hinauswerfen von Gegenständen ist
            ausnahmslos verboten. Während der Heizperiode gilt: Stoßlüften.

*           Ohne Lehrerauftrag dürfen weder die Tafel noch elektronische Geräte in den

            Schulräumen benutzt werden.

*           Nach dem Unterricht sind die Räume in ordentlichem Zustand zu verlassen
            (Fußböden; die Sessel auf den Tischen, das Licht ausgeschaltet und die Fenster
            geschlossen). Die Lehrkraft begleitet die Klasse in die Garderobe.

   

Verhalten

in den

Pausen

*           Die 5-Minuten-Pause soll zur Vorbereitung auf die nächste Einheit oder zum
            Aufsuchen der Toilette genutzt werden.

*           In der 15-Minuten-Pause ist es möglich - bei Erlaubnis durch Lehrer/Lehrerin -,
            den Vorplatz bzw. den Innenhof zu benützen.

*           Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson in der Klasse
            sein, sind die Schüler/innen verpflichtet, dies zu melden.

*           In der Mittagspause stehen den Schüler/innen der Vorplatz, die Aula, die
            Garderoben, der Freizeitraum, die Bücherei und der Billardtisch (Eintragung in
            Liste) zur Verfügung.

*           Während einzelner Freistunden ist der Aufenthalt im Speisesaal möglich.
            Auch der Vorplatz (Tischtennis) sowie der Freizeitraum können nach
            Rücksprache mit einer Lehrkraft verwendet werden.

   

Fernbleiben

vom

Unterricht

*           Bei Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.

    *           Die Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin kann für einzelne Unterrichts-     
    stunden bis zu einem ganzen Tag vom Klassenvorstand, für längere Zeit vom Direktor erlaubt werden.

Das Fernbleiben vom Turnunterricht ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich.

   

„Electronic

Devices“

*           Mobiltelefone, Tablets u.ä. bleiben grundsätzlich vom Betreten bis zum Verlassen   des Schulgebäudes ausgeschaltet.

            (Ausnahme: Erlaubnis bzw. Aufforderung durch eine Lehrperson)

   

Wert-

gegenstände

*           Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Wertgegenstände (auch Bargeld).
            Es wird daher dringend empfohlen, diese nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

*           Auch Fahrräder, Roller u.ä. können vor dem Schulhaus nur auf eigene Gefahr
            abgestellt werden.

   
  Grobe Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote.
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